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Standort

Arbeitsort:
Lüneburg

Beginn

Beginn:
01.04.2025

Wochenstunden

Wochenstunden:
38,5

Dauer

Dauer:
unbefristet

Eingruppierung

Eingruppierung:
HTV SuE 8b

Heilerziehungspfleger, Heilpädagoge - Heilpäd. Fachkraft gem. §9 (2) NKiTaG integrative Kindergartengruppe Kita am Kalkberg (w/m/d)

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen in der Sozialbranche und einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Angebote reichen von mobiler Frühförderung, Kindergärten und Krippen, Wohn- sowie Freizeitangeboten, verschiedenen ambulanten Diensten bis hin zu Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb unserer Werkstätten sowie beruflicher Bildung. Mehr als 1000 hauptamtliche Mitarbeitende begleiten und fördern an 41 Standorten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg über 2000 Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen.

Ihre Vorteile

  • abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem kompetenten Team
  • vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren Zusatzleistungen
  • regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage + 24.12./31.12. frei
  • Jobrad
  • Growport (Mitarbeitendenberatung)
  • Corporate benefits
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Ihre Aufgaben

  • Durchführung aller anfallenden pädagogischen und pflegerischen Aufgaben
  • Führen von Elterngesprächen
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team
  • Dokumentation

Ihr Profil

  • Päd. Fachkraft gem. §9 (2) NKiTaG mit heilpäd. Zusatzqualifikation oder Heilerziehungspfleger*in bzw. Heilpädagog*in
  • Freude an der integrativen Arbeit mit Kindern
  • Freude und Erfahrung mit Projektarbeit und dem Situationsansatz gewünscht
  • Wissen über Entwicklungsschritte und deren Dokumentation
  • Interesse an wertschätzender und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Interesse am gemeinsamen Aufbau und Entwicklung einer neuen Kita mit integrativen Krippen-und Kindergartengruppen sowie heilpädagogischen Kindergartengruppen 
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • G-42 Untersuchung
  • ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs.9 IfSG
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