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Standort

Arbeitsort:
Winsen

Beginn

Beginn:
ab sofort

Wochenstunden

Wochenstunden:
30-38,5

Dauer

Dauer:
unbefristet

Eingruppierung

Eingruppierung:
SuE 12

Heilpädagoge, Sozialpädagoge, Transdisziplinäre Frühförder- Heilpädagogische Frühförderkraft (w/m/d)

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen in der Sozialbranche und einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Angebote reichen von mobiler Frühförderung, Kindergärten und Krippen, Wohn- sowie Freizeitangeboten, verschiedenen ambulanten Diensten bis hin zu Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb unserer Werkstätten sowie beruflicher Bildung. Mehr als 1000 hauptamtliche Mitarbeitende begleiten und fördern an 41 Standorten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg über 2000 Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen.

Ihre Vorteile

  • abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem kompetenten Team
  • vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren Zusatzleistungen
  • regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage + 24.12./31.12. frei
  • Jobrad
  • Growport
  • Corporate benefits
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Ihre Aufgaben

  • Individuelle Förderung von Kindern von der Geburt bis zur Einschulung
  • Planung, Organisation, Dokumentation und Durchführung der Förderplanung entsprechend der Vorgaben
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen
  • Verpflichtende Teilnahme an Teambesprechungen und Supervision

Ihr Profil

  • Abgeschl. Studium Heilpädagog*in, Sozialpädagog*in,
  • Transdisziplinäre Frühförder*in oder gleichwertig
  • Kenntnisse zur Bedeutung der Wahrnehmungsentwicklung und deren Abweichungen
  • Hohes Maß an Empathie und Selbstreflexion
  • Eigenverantwortliches, flexibles Planen und Handeln
  • Kenntnisse der frühkindlichen Entwicklung und deren Abweichungen
  • Erfahrungen in der Elternbegleitung und Beratung
  • Führerschein PKW erforderlich+ die Bereitschaft auch den privat PKW zu nutzen
  • ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs.9 IfSG
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