Erzieher, Heilerziehungspfleger- Pädagogische Fachkraft in einer heilpädagogischen Gruppe Kindergarten "Alte Schule" Pattensen (w/m/d)

  • Arbeitsort: Winsen, Pattensen
  • Beginn: ab sofort
  • Wochenstunden: 35
  • Dauer: befristet/Vertretung
  • Eingruppierung: HTV SuE 8b

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen in der Sozialbranche und einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Angebote reichen von mobiler Frühförderung, Kindergärten und Krippen, Wohn- sowie Freizeitangeboten, verschiedenen ambulanten Diensten bis hin zu Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb unserer Werkstätten sowie beruflicher Bildung. Mehr als 1000 hauptamtliche Mitarbeitende begleiten und fördern an 41 Standorten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg über 2000 Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen.

Ihre Vorteile

  • abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem kompetenten Team
  • vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren Zusatzleistungen
  • regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage + 24.12./31.12. frei
  • Jobrad
  • Mitarbeitendenberatung (psygesa)
  • Corporate benefits
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Ihre Aufgaben

  • pädagogische Mitgestaltung des Gruppengeschehens
  • Arbeiten im interdisziplinären Team
  • Teilnahme an Teamsitzungen, Zusammenarbeit mit Eltern
  • Dokumentation von Entwicklungsschritten
  • Teilnahme an Elterngesprächen

Ihr Profil

  • Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder vergl. Qualifikation gem. § 9 (2) NKiTaG
  • Grundkenntnisse in der unterstützte Kommunikation und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern im heilpädagogischen Bereich
  • wertschätzende pädagogische Arbeit mit Kindern mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf
  • Selbständiges, strukturiertes und flexibles Arbeiten
  • Empathiefähigkeit und Belastbarkeit
  • Führerschein PKW erforderlich
  • ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs.9 IfSG
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • G42- Untersuchung benötigt