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Standort

Arbeitsort:
Lüneburg

Beginn

Beginn:
ab sofort

Wochenstunden

Wochenstunden:
30

Dauer

Dauer:
befristet bis 31.07.2026

Eingruppierung

Eingruppierung:
HTV SuE 8b

Erzieher, Heilerziehungspfleger - Einrichtungsübergreifende*r Springer*in Kindertagesstätten Stadt und Landkreis Lüneburg (w/m/d)

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen in der Sozialbranche und einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Angebote reichen von mobiler Frühförderung, Kindergärten und Krippen, Wohn- sowie Freizeitangeboten, verschiedenen ambulanten Diensten bis hin zu Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb unserer Werkstätten sowie beruflicher Bildung. Mehr als 1000 hauptamtliche Mitarbeitende begleiten und fördern an 41 Standorten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg über 2000 Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen.

Ihre Vorteile

  • abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem kompetenten Team
  • vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren Zusatzleistungen
  • regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage + 24.12./31.12. frei
  • Jobrad
  • Growport (Mitarbeitendenberatung)
  • Corporate benefits
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Ihre Aufgaben

  • Vertretung der pädagogischen Fachkräfte
  • Durchführung der pädagogischen und pflegerischen Aufgaben
  • Führen von Elterngesprächen
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team
  • Dokumentation

Ihr Profil

  • Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in oder vergl. gem. § 9 (2) NKiTaG
  • Erfahrung im Elementarbereich
  • Erfahrung in der integrativen Elementar-Pädagogik
  • Freude und Erfahrung mit Projektarbeit und dem Situationsansatz
  • Interesse an wertschätzender und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Bereitschaft für die Zusatzqualifikation zur Heilpäd. Fachkraft gewünscht
  • Führerschein PKW erforderlich
  • Masernschutz
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • G42- Untersuchung benötigt