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Standort

Arbeitsort:
Buchholz

Beginn

Beginn:
ab sofort

Wochenstunden

Wochenstunden:
25

Dauer

Dauer:
unbefristet

Eingruppierung

Eingruppierung:
HTV SuE 8b

Heilerziehungspfleger, Erzieher - Pädagogische Fachkraft heilpädagogischer Kindergarten Buchholz (w/m/d)

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH ist ein vielseitiges Dienstleistungsunternehmen in der Sozialbranche und einer der größten Arbeitgeber in der Region. Die Angebote reichen von mobiler Frühförderung, Kindergärten und Krippen, Wohn- sowie Freizeitangeboten, verschiedenen ambulanten Diensten bis hin zu Arbeit und Beschäftigung innerhalb und außerhalb unserer Werkstätten sowie beruflicher Bildung. Mehr als 1000 hauptamtliche Mitarbeitende begleiten und fördern an 41 Standorten in den Landkreisen Lüneburg und Harburg über 2000 Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen.

Ihre Vorteile

  • abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem kompetenten Team
  • vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren Zusatzleistungen
  • regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Urlaubstage + 24.12./31.12. frei
  • Jobrad
  • Growport (Mitarbeitendenberatung)
  • Corporate benefits
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ausgezeichnet mit dem Familiensiegel

Ihre Aufgaben

  • Förderung und Betreuung von Kindern in einem pädagogischen Team
  • interdisziplinäres Arbeiten
  • notwendige pflegerische Tätigkeiten
  • gruppenübergreifende Tätigkeit möglich

Ihr Profil

  • Heilerziehungspfleger*in, Erzieher*in oder vergl. gem. § 9 (2) NKiTaG
  • Zusatzqualifikation in den Bereichen Heilpädagogik, Basale Stimulation, GuK, Metacom, o.ä. gewünscht
  • Erfahrung im Umgang mit Kindern mit Beeinträchtigungen gewünscht
  • selbstständiges und strukturiertes Arbeiten
  • Flexibilität
  • Belastbarkeit
  • Offenheit für die Weiterentwicklung der Einrichtung gewünscht
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • G42- Untersuchung benötigt
  • ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs.9 IfSG
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